Sozialrecht


Das Sozialrecht ist ein weit umfassendes Rechtsgebiet.

Im
Rentenversicherungsrecht geht es häufig um die Frage, ob und ggf. wann ein Arbeitnehmer in Rente gehen kann und insbesondere welche Voraussetzungen hierzu erfüllt sein müssen. Aber auch Fragen der Rentenversicherungspflicht selbst stellen sich, wenn z.B. ein geschäftsführender Gesellschafter als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht unterliegen soll oder auch gerne unterliegen möchte.

Im
Krankenversicherungsrecht bereiten Krankengeldzahlungen der Krankenversicherung des Öfteren Schwierigkeiten, insbesondere dann, wenn der medizinische Dienst der Krankenkasse das Vorliegen weiterer Arbeitsunfähigkeit in Abrede stellen.

Nach Unfällen oder aufgrund Krankheit verbleibt oftmals eine
Behinderung, so dass beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden kann, den Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen. Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Jedoch besteht bereits ab einem GdB von 30 die Möglichkeit, bei der zuständigen Arbeitsagentur eine Gleichstellung zu erreichen.

Viel Ärger bereitet auch den Beziehern von Leistungen nach dem
SGB II (Hartz IV, Arbeitslosengeld II) die undurchsichtige Rechtslage, die oftmals die Behörden selbst nicht korrekt anwenden (teilweise auch bewusst). Korrespondierend hierzu sind die Vorschriften des SGB XII, welche die Sozialhilfe regeln. Sofern Sie Hilfe bei Ihren Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheiden benötigen, zögern Sie nicht, mich anzusprechen. Die Kosten der anwaltlichen Beratung und Tätigkeit können vom Amtsgericht Ihres Wohnortes übernommen werden, sofern Sie Beratungshilfe beantragen. Sie erhalten dann vom Gericht einen Beratungshilfeschein und müssen sich nur mit 10 Euro an den Anwaltsgebühren beteiligen. Den Beratungshilfeantrag können Sie bereits hier herunterladen.

Rechtzeitig informieren, verbessert die Chancen!